Wir erstellen für unsere Mandanten in Havelberg Steuerklärungen, Jahresabschlüsse und Lohnabrechnungen. Außerdem beraten wir Sie in vollem Umfang steuerlich und betriebswirtschaftlich.
Wir beraten Sie, ob Sie eine Einkommensteuererklärung überhaupt abgeben müssen. Außerdem prüfen wir für Sie, ob es sich lohnt eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn bei Ihnen keine Abgabepflicht besteht. Oft lohnt es sich aber. Denn viele Privatpersonen können sich über eine Erstattung freuen. Im Durchschnitt hat das Finanzamt nämlich 935 € pro Einkommensteuererklärung erstatten müssen – teilte das statistisches Bundesamt mit. Es lohnt sich also für viele, den im Volksmund sogenannten Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen.
Übrigens: Der Begriff Lohnsteuerjahresausgleich ist zwar weit verbreitet, aber falsch. Gemeint ist fast immer nur die normale Einkommensteuererklärung. Es gibt zwar im Steuerrecht den Begriff Lohnsteuerjahresausgleich, der hat aber gar nichts mit der Einkommensteuererklärung zu tun. Den Lohnsteuerjahresausgleich führt der Arbeitgeber durch. Für Interessierte hierzu der § 42b EStG.
Auch andere private Steuererklärungen erstellen wir für Sie. Z. B. eine Erbschafsteuererklärung oder eine Schenkungsteuererklärung können Sie durch uns erstellen lassen.
Für Unternehmen erstellen wir laufende Buchhaltungen, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Lohnabrechnungen und alle dazugehörigen Arbeiten.
Wir beraten Unternehmen in Havelberg, steuerlich und auch betriebswirtschaftlich. Dabei legen wir größten Wert auf Diskretion.
Wir begleiten Unternehmen auch bei Betriebsprüfungen.
Gemeinsam vertreten wir Sie gegenüber der Finanzverwaltung - ob Einspruch oder Klage. Wir unterstützen Sie, damit Sie Ihre Rechte gegenüber der Finanzverwaltung geltend machen können.
Jede Existenzgründung ist ein Risiko. Dieses Risiko lässt sich aber erheblich minimieren, wenn eine Existenzgründung professionell begleitet wird.
Bereits von Anfang an sollte deshalb der Steuerberater mit ins Boot geholt werden. Denn bereits bei den ersten Schritten in die Selbständigkeiten lauern Stolpersteine. Fehler, die bereits zum Anfang der Gründung gemacht wurden, können später manchmal nicht wieder rückgänig gemacht werden.
Havelberg hat kein eigenes Finanzamt. Für Unternehmen und Privatpersonen ist das Finanzamt Stendal zuständig.
Finanzamt Stendal
Scharnhorststraße 87
39576 Stendal
Klagen werden beim Finanzgericht in Dessau-Roßlau eingelegt.
Finanzgericht Sachsen-Anhalt
Willy-Lohmann-Straße 29
06844 Dessau-Roßlau
Entfernungen spiele heute kaum noch eine Rolle. Sie können und per E-Mail erreichen oder per Skype.
Ansonsten haben unsere Niederlassung in Wittenberge, in der Lenzener Straße 53. Telefonisch erreichen Sie uns unter 03877-1209655.