Existenzgründung Perleberg

 

Von der Idee zur Existenzgründung

Natürlich steht am Anfang immer eine Idee. Dann geht es an die Umsetzung. Gewerbeschein anmelden und los geht’s. Ganz so einfach ist es aber nicht. Denn fast jeder Existenzgründer braucht Hilfe beim Gründungsvorgang.

 

Bereits vor der Gründung zum Steuerberater

Natürlich kostet ein Steuerberater Geld. Wer hier sparen will, spart an der falschen Stelle. Fehler bei der Gründung können nämlich richtig teuer werden. Ein kurzes Beratungsgespräch sollte vor dem ersten Schritt immer in Anspruch genommen werden. Übrigens: Das Erstgespräch ist gar nicht so teuer.

 

Erst nachdem das Erstgespräch stattgefunden hat, kann es losgehen. Welche Schritte die Ersten sind, erfahren Sie bereits in diesem Gespräch. Denn der Gewerbeschein steht oft gar nicht an erster Stelle. Es kann sogar viel Geld verloren gehen, wenn der Gewerbeschein zu früh angemeldet wird. Viele Fördergelder werden dann nämlich nicht mehr gewährt.

 

Außerdem: Wird ein Gewerbeschein zu früh beantragt, kann auch das auch weitere unnötige Kosten verursachen. Denn bereits mit der Anmeldung erfährt das Finanzamt von dem Vorhaben und verlangt die Abgabe von Steuererklärungen. Oftmals ist das aber so früh noch gar nicht sinnvoll. Ist nämlich z.B. eine Finanzierung notwendig, kann es schon mal ein paar Monate dauern, bis diese steht.

Ein Beispiel: Das Gewerbe wird am 1.11.2017 abgemeldet. Da die Bank noch nicht das Darlehen genehmigt hat, passiert im Jahr 2017 gar nichts mehr. Trotzdem ist für das Jahr 2017 zweimal eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben und das Finanzamt verlangt auch einen Jahresabschluss und die dazugehörigen Steuererklärungen.

 

Wären der Existenzgründung

In dieser Zeit werden Sie Ihrer Steuerberater ziemlich oft sehen. Sprechen Sie entscheidende Vorgänge der Gründung immer mit Ihrem Steuerberater ab. Ihr lauern nämlich ziemlich viele Steuerfallen, auf die kein „normaler Mensch“ kommen kann. So ist es z.B. steuerlich von großer Bedeutung, wo der Firmensitz ist. Der Firmensitz entscheidet nämlich nicht nur wie hoch die Gewerbesteuer ist, sondern kann bei bestimmten Rechtsformen sogar direkt in eine Steuerfalle führen. Viele Existenzgründer wollen natürlich gerade zum Anfang sich die hohen Kosten der Miete für ein Gewerbeobjekt sparen und starten erst mal in den eigenen vier Wänden. Wer aber Hauseigentümer ist, kann damit eine enorm hohe Steuer auslösen. Ihr Steuerberater wird Sie in diesem Fall darauf hinweisen und Ihnen zeigen, wie Sie nicht in diese Steuerfalle tappen und trotzdem Ihren Wohnsitz nutzen können.

 

Auch wenn Sie für Ihr Unternehmen teure Gegenstände kaufen wollen, sollten Sie vorher Ihren Steuerberater fragen. Steuerliche Gestaltungen sind beim Kauf oft möglich.

 

Ihr Steuerberater wird Sie auch bei anderen Vorgängen der Gründung unterstützen. Wollen Sie z.B. eine GmbH gründen, müssen Sie zum Notar. Hierbei spricht sich Ihr Steuerberater mit dem Notar ab, damit nichts schiefgeht. Gerade der Gesellschaftsvertrag ist nämlich entscheidend, was genau vereinbart wird.

 

Nach der Gründung

Wenn es dann endlich losgeht, ist Ihr Steuerberater weiterhin an Ihrer Seite. Die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen, die Lohnsteueranmeldungen und die laufende Buchführung und Lohnbuchhaltung können Sie von Ihrem Steuerberater durchführen lassen und haben so Zeit sich auf Ihr Geschäft zu konzentrieren.
Wer diese Arbeiten selbst durchführen möchte, sollte wissen, die Arbeiten erfordern viel Fachwissen. Gerade Steuerlich sollten Sie sich sehr gut auskennen. Sie sollten auf jeden Fall die gängigsten Steuergesetzte kennen und auch wissen, was Steuerrichtlinien und Steuererlasse sind. Denn für Fehler wird Sie das Finanzamt haftbar machen.

 

Spätestens beim Jahresabschluss ist fast jeder Unternehmer auf einen Steuerberater angewiesen. Der Jahresabschluss erfordert neben sehr guten steuerlichen Kenntnissen auch weitreichende Kenntnisse im Handelsrecht. Mit dem Anschluss erstellt Ihr Steuerberater dann die betrieblichen Steuererklärungen und auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung.

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© Steuerberater Gunnar Will