Hat ein Unternehmer mehrere Betriebsstätten in verschiedenen Städten, muss er eine Zerlegung der Gewerbesteuer vornehmen.
Die Gewerbesteuer wird durch den gewerbesteuerlichen Gewinn ermittelt. Diese Gewerbesteuer kommt den Städten zu.
Hat ein Unternehmen aber mehrere Betriebsstätten, muss dieser Gewinn auf die Städte aufgeteilt werden. Es geht nämlich nicht darum, wie hoch der Gewinn in der jeweiligen Stadt ist, sondern wie hoch
der Gesamtgewinn des Unternehmens ist. Die Aufteilung erfolgt über die Lohnsummen der Betriebstätten.
Eine berechtigte Frage ist natürlich: Warum ist das so?
Würde der Gewinn der einzelnen Betriebsstätte zählen, würde sich Unternehmen für den Vertrieb immer sehr gewerbesteuerliche günstige Städte (Gewerbesteueroasen) aussuchen. In der Stadt, in der aber
produziert wird, müsste so gar keine Gewerbesteuer gezahlt werden.
Beispiel: Eine Tischlerei verkauft ausschließlich die eigenen Produkte online. Die Tischlerei produziert in Wittenberge mit 50 Mitarbeitern die Möbel. Der Verkauf erfolgt aus
einer anderen Betriebstätte in Zossen. Dort arbeiten nur 5 Mitarbeiter.
Damit hat die viel größere Betriebstätte Wittenberge gar kein Umsatz und auch keinen Gewinn. Der gesamte Umsatz wird ausschließlich in Zossen erzielt.
Die Aufteilung (Zerlegung) erfolgt deshalb – wie oben bereits gesagt – über die Lohnsumme.
Hinweis: Natürlich ist die Aufteilung über die Lohnsummen auch nicht viel gerechter.
Die Tischlerei hat einen gewerbesteuerlichen Gewinn von 2.000.000 €. In der Betriebstätte Wittenberge Arbeiten 50 Mitarbeiter, für jeweils 2.300 € monatlich und in der Betriebsstätte Zossen 5 Mitarbeiter für 2.500 €. Der Inhaber hat sein Büro in Wittenberge.
Ermittlung des Gewerbesteuerhebesatzes:
2.000.000 € gewerbesteuerlicher Gewinn (Gewerbeertrag)
- 24.500 € Freibetrag (nicht bei Kapitalgesellschaften)
= 1.975.500 €
x 3,5 % Gewerbesteuermesszahl
= 69.142,50 € Gewerbesteuermessbetrag
Lohnsummenaufteilung:
Wittenberge
50 Mitarbeiter x 2.300 € je Monat x 12 Monate = 1.380.000 €
Zusätzlich sind 25.000 € zuzurechnen, weil die Geschäftsführung in Wittenberge ist.
Damit liegt die Lohnsumme für Wittenberge bei 1.405.000 €.
Zossen
5 Mitarbeiter x 2.500 € je Monat x 12 Monate = 150.000 €.
Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrags:
Stand: 14.12.2017